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   BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 218/84   

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BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 218/84 (https://dejure.org/1985,18182)
BAG, Entscheidung vom 18.04.1985 - 2 AZR 218/84 (https://dejure.org/1985,18182)
BAG, Entscheidung vom 18. April 1985 - 2 AZR 218/84 (https://dejure.org/1985,18182)
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  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 218/84
    Bereits bei Abschluß des jeweiligen Arbeitsvertrages muß er sichtlich sein, daß sowohl die Befristung als auch die Zeitdauer des Vertrages entweder im Arbeitsleben üblich ist, sofern dies der Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner entspricht, oder nach den konkreten, sich auf das jeweilige Arbeitsverhältnis auswirkenden Umständen des Einzelfalles sachlich gerechtfertigt ist (vgl. grundlegend Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Als sachlichen Befristungsgrund hat das Bundesarbeitsgericht unter anderem die Einstellung zur Aushilfe oder Vertretung anerkannt (BAG 10, 65, zu C 3 der Gründe; Senatsurteil vom 8. September 1983 - 2 AZR 438/82 - BAG 44, 107 = AP Nr. 77 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 a der Gründe, m.w.N. = DB 1984, 621 f.).

    Sie kann sich jedoch nach Lage des jeweiligen Falles dahin ändern, daß der Arbeitgeber das Vorbringen des Arbeitnehmers, das dem ersten Anschein nach zutreffend ist, durch Gegendarlegungen und Gegenbeweise zu entkräften hat (vgl. BAG 10, 65, zu C 4 der Gründe; BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 08.09.1983 - 2 AZR 438/82

    Befristeter Arbeitsvertrag und fehlende Vertretungsreserve

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 218/84
    Als sachlichen Befristungsgrund hat das Bundesarbeitsgericht unter anderem die Einstellung zur Aushilfe oder Vertretung anerkannt (BAG 10, 65, zu C 3 der Gründe; Senatsurteil vom 8. September 1983 - 2 AZR 438/82 - BAG 44, 107 = AP Nr. 77 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 a der Gründe, m.w.N. = DB 1984, 621 f.).
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 218/84
    Sie kann sich jedoch nach Lage des jeweiligen Falles dahin ändern, daß der Arbeitgeber das Vorbringen des Arbeitnehmers, das dem ersten Anschein nach zutreffend ist, durch Gegendarlegungen und Gegenbeweise zu entkräften hat (vgl. BAG 10, 65, zu C 4 der Gründe; BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 08.03.1984 - 2 AZN 13/84
    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 218/84
    Mit der durch Beschluß des Senats vom 8. März 1984 - 2 AZN 13/84 - zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihr Klageabweisungsbegehren weiter.
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